Ihr Partner für Unternehmensbewertungen


Bewertungs­gutachten

Qualifizierte Bewertungsgutachten

Unternehmensbewertungen können aus vielfältigen Anlässen im Rahmen unternehmerischer Initiativen (z.B. Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensteilen), aufgrund rechtlicher/steuerlicher Vorschriften bzw. vertraglicher Grundlagen (z.B. Verschmelzungen/Spaltungen, Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Abfindungen, Erbschaftsteuer) und zum Zweck der externen Rechnungslegung (z.B. Impairment Test, Kaufpreisverteilung) erforderlich werden.

Als neutraler und unabhängiger Partner, der sich ausschließlich auf die Bewertung von Unternehmensanteilen spezialisiert hat, übernehmen wir im Auftrag von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern oder direkt durch ihre Mandanten die Erstellung von Wertgutachten.

Je nach Bewertungsanlass, gewünschtem Detaillierungsgrad und vereinbartem Bewertungsaufwand legen wir gemeinsam mit Ihnen den Inhalt und eine geeignete Vorgehensweise der Wertermittlung fest. Art und Umfang der Mitwirkungen an der Gutachtenerstellung (z.B. Bereinigung von Vergangenheitswerten, Mitwirkung an der Unternehmensplanung) kann individuell vereinbart werden.

Prof. Dr. Heinz-Gerd Bordemann

Geschäftsführung, Beratung

Gerichtlich bestellter Gutachter für Unternehmensbewertungen (seit 2009). Professor an der Fachhochschule Münster mit den Schwerpunkten Corporate Finance, Unternehmensbewertung und Risikomanagement (seit 1997). Leitungsfunktionen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen im Bankbereich; u.a. Geschäftsführer der Noris Verbraucherbank GmbH, Nürnberg (1985-1997).


Vereinfachte Werteinschätzungen

Vereinfachte Werteinschätzungen dienen dazu, zeitnah und mit relativ geringem Aufwand erste Anhaltspunkte für den Unternehmenswert zu erhalten, um so z.B. die grundsätzliche (!) Vorteilhaftigkeit eines Kaufs bzw. Verkaufs einschätzen zu können. Fällt diese erste Prüfung positiv aus und besteht (Ihrerseits) der Bedarf, kann die Werteinschätzung in einem zweiten Schritt zu einem qualifizierten Bewertungsgutachten für steuerliche Zwecke oder zur fundierten Einschätzung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen erweitert werden.

Grundlage der Werteinschätzung sind Kennzahlen vergleichbarer Transaktionen (Multiples), Vergangenheitsdaten aus den Jahresabschlüssen oder unmodifizierte Ergebnisprognosen, die vom Mandanten zur Verfügung gestellt werden. Durch Einbindung branchenspezifischer Kenngrößen (z.B. Kapitalkosten) wird eine Wertbandbreite für das Bewertungsobjekt ermittelt.
Das Bewertungsergebnis wird in einem Kurzgutachten nachvollziehbar dargestellt und begründet. Die erforderlichen Unterlagen können elektronisch zur Verfügung gestellt werden.


Wertindikation

Wertindikationen weisen gegenüber Werteinschätzungen einen deutlich höheren Detaillierungsgrad auf und erlauben es, stärker auf die Besonderheiten des Bewertungsobjektes einzugehen. Sie orientieren sich dabei grundsätzlich am IDW S1 Standard. Die Bewertung basiert auf einer Vergangenheitsanalyse mit einer Ableitung von Werttreibern und auf bestehenden Planungsrechnungen des zu bewertenden Unternehmens, die auf ihre Plausibilität hin geprüft und in eine integrierte Planungsrechnung (GuV, Bilanz, Kapitalflussrechnung) überführt werden. Im Gegensatz zu einem vollumfänglichen IDW S1 Gutachten erfolgt die Analyse des Marktumfeldes ausschließlich unter Rückgriff auf Informationen, die vom Mandanten zur Verfügung gestellt werden. Wertindikationen erstellen wir als neutrale Gutachter z.B. für steuerrechtliche Bewertungsanlässe (etwa im Rahmen der Regelungen des Erbschaftsteuerrechts) oder als Parteigutachter zur Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte im Rahmen von Unternehmenstransaktionen (Bestimmung von Grenzpreisen für Käufer bzw. Verkäufer).

Die Wertermittlung erfolgt auf Basis anerkannter Bewertungsmethoden (Ertragswert- bzw. Discounted Cash Flow Verfahren). Für neutrale Gutachten werden die Kapitalkosten nach dem vom IDW empfohlenen CAPM-Ansatz bestimmt, bei Beratungsaufträgen auch unter Berücksichtigung individueller Vorgaben.

Grundlagen, Prämissen und Ergebnisse der Bewertung werden in einem ausführlichen Wertgutachten nachvollziehbar dargestellt.


Gutachten nach IDW S1

Gutachten nach IDW S1 berücksichtigen vollumfänglich die im „IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1)“ aufgeführten Anforderungen. In Abweichung zur Wertindikation werden sowohl die Vergangenheits- und Marktanalyse als auch die Ertragsprognose nicht allein anhand der vom Mandanten zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt, sondern zur Plausibilisierung durch eigene weitergehende Analysen ergänzt. Die Wertermittlung erfolgt durch Ertragswert- und/oder Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren). Zur Plausibiltätsprüfung erfolgt eine Werteinschätzung anhand von Multiplikatoren.

IDW S1 Gutachten werden meist bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen (Abfindungsregelungen, Abschluss von Unternehmensverträgen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, Spaltungen und Verschmelzungen) erstellt, die eine neutrale Wertermittlung unabhängig von individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien erfordern.

Wie auch bei der Wertindikationen werden die Grundlagen, Prämissen und Ergebnisse der Bewertung in einem ausführlichen Wertgutachten nachvollziehbar dargestellt.